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ESRS – European Sustainability Reporting Standards

Aktualisiert: 1. Aug. 2023

Was verbirgt sich dahinter und welche verbindlichen Kennzahlen gibt es?

Was bedeuten die ESRS?

Die ESRS, was für European Sustainability Reporting Standards steht, sind von der Europäischen Union erstmalig definierte und im November 2022 verabschiedete Standards. Sie sind eng mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aus dem April 2021 verbunden und relevant für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten.


Das Ziel der ESRS besteht darin, einheitliche Vorschriften für das ESG-Reporting (Environmental, Social, Governance) für alle Unternehmen in der EU festzulegen. Dies soll eine klare und vergleichbare Darstellung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen eines Unternehmens erleichtern. Eine gute Vergleichbarkeit ist wichtig für alle, die verstehen möchten, wie ein Unternehmen mit Nachhaltigkeitsfragen umgeht und zur Lösung globaler Herausforderungen beiträgt. Zu den Interessengruppen zählen beispielsweise Banken, Investoren, Verbraucher, Mitarbeiter und andere Stakeholder.

Die sektorübergreifenden Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), einer europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung, festgelegt.


Welche ESRS-Kennzahlen müssen zukünftig berichtet werden?


ESRS 1: Wichtigste übergreifenden Standards

Der ESRS-Standard 1 umfasst grundlegende Anforderungen an ein ESG-Reporting:
  1. Alle Nachhaltigkeitsinformationen, die Bestandteil des (Konzern-)Lageberichts sind, müssen im maschinell auslesbaren Format bereitgestellt werden.

  2. Der Bericht muss von einem akkreditierten, unabhängigen Prüfer oder einem Experten für Zertifizierungen geprüft werden.

  3. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (double materiality) wird angewendet. Dies bedeutet, dass nicht nur die Auswirkungen des Unternehmens auf das Klima als wesentlich betrachtet werden, sondern auch die Auswirkungen des Klimas auf das Unternehmen.

  4. Die Berichtsqualität wird durch die Grundsätze der Relevanz, Glaubwürdigkeit, Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und Verständlichkeit sichergestellt.

  5. Die Ergebnisse einer "ESG Due Diligence" liefern alle Informationen, die erforderlich sind, um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu bewerten.

  6. Auch die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sind relevant. Falls ein Unternehmen hier keine Nachweise vorlegen kann, müssen die Auswirkungen geschätzt werden.

  7. Der Nachhaltigkeitsbericht muss zusammen mit dem Geschäftsbericht für ein Jahr vorgelegt werden. Wenn sich die Kennzahlen zwischen den Jahren unterscheiden, müssen die Differenzbeträge sowie die Gründe für die Abweichungen genannt werden.


ESRS 2: Fünf Bereiche mit konkreten Zielen

Der ESRS-Standard 2 legt die grundlegenden Angaben fest, die im Rahmen eines ESG-Reportings gemacht werden müssen:
  1. Erstellungsbasis: Ein Überblick darüber, wie die Informationen erstellt wurden und auf welcher Informationsbasis sie beruhen.

  2. Governance: Ein Bericht über alle etablierten Governance-Prozesse, die in Bezug auf ihre Auswirkungen auf Nachhaltigkeit relevant sind.

  3. Strategie: Eine Beschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen der Stakeholder sowie eine Darstellung der Wechselwirkungen mit der Wesentlichkeitsanalyse.

  4. Auswirkungen, Risiken und Chancen: Eine Beschreibung des grundlegenden Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse und die Berücksichtigung der Analyseergebnisse hinsichtlich der Auswirkungen, Risiken und Chancen.

  5. Mess- und Zielgrößen: Ein Bericht über die verwendeten Mess- und Zielgrößen zur Messung der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte.


Standards nach Themengebiet

Die spezifischen Standards verteilen sich in die drei Bereiche Umwelt (ESRS E), Soziales (ESRS S) und Governance (ESRS G). In den einzelnen Bereichen sind folgende Themen definiert:


Umwelt:

ESRS E1: Klimawandel

ESRS E2: Verschmutzung

ESRS E3: Wasserressourcen

ESRS E4: Biodiversität/Ökosysteme

ESRS E5: Kreislaufwirtschaft

Soziales:

ESRS S1: Eigene Belegschaft

ESRS S2: Beschäftigte in der Wertschöpfungskette

ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften

ESRS S4: Verbraucher/Endnutzer

Unternehmensführung

ESRS G1: Geschäftsgebaren



Für welche Unternehmen gelten ESRS-Pflichten und ab wann?

Ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten die folgenden ESRS-Pflichten für Unternehmen, die 2 der folgende 3 Kriterien erfüllen:

Mindestens 250 Mitarbeitende

Ein Umsatz von mehr als EUR 40 Mio.

Bilanzsumme von mehr als EUR 20 Mio.


Zusätzlich müssen alle CSRD-pflichtigen Unternehmen unabhängig von einer speziellen Wesentlichkeitsprüfung über ESRS E1 (Klimawandel) berichten.


Die Anwendung weiterer Standards hängt von ihrer Relevanz für das jeweilige Unternehmen ab. Es muss individuell geprüft werden, ob weitere Standards einschlägig sind.



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